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ANREIZPROGRAMM
FRIEDRICHSDORF

Modernisieren Sie Ihr Gebäude
oder gestalten Sie ihre Freifläche klimafreundlich
und erhalten Sie bist zu 25% Zuschuss!

Das Anreizprogramm Friedrichsdorf bietet Hauseigentümern:innen im Geltungsbereich des Förderprogramms „Lebendige Zentren die Möglichkeit, Fördermittel für bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Flächenentsiegelungen und Begrünungen zu erhalten.

Grundgedanke und Ziel des Programms ist es, das Ortsbild sichtbar zu verbessern sowie einen Beitrag zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität zu leisten. Durch Modernisierung im Gebäudebestand (Fassadensanierung), aber auch durch klimagerechte Verbesserung in den Freiflächen bleibt der Wert von Immobilien langfristig erhalten. Zudem wirken sich diese Maßnahmen auch positiv auf die umgebende Nachbarschaft aus.

Neben den hier erläuterten Informationen sind die Einzelheiten der Anreizförderung durch die Förderrichtlinie zum Friedrichsdörfer:innen Anreizprogramm geregelt.

Flyer Deckblatt

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigten (Erbpachtvertrag mind. 66 Jahre) einer sich im Geltungsbereich befindlichen Liegenschaft.  

Gefördert werden (bauliche) Projekte, die innerhalb des festgelegten Geltungsbereich des Anreizprogramms liegen. Der Geltungsbereich entspricht dabei in weiten Teilen dem Fördergebiet „Lebendige Zentren Friedrichsdorf“.

Was wird gefördert?

Maßnahmen, die zur strukturellen, baulichen, barrierefreien und energetischen Verbesserung von privaten Gebäuden, kleingewerblichen Betrieben und Freiflächen im Fördergebiet führen.

Das Anreizprogramm bezieht sich auf bauliche Maßnahmen mit Wirkung auf den öffentlichen Raum (insbesondere Fassadensanierungen), auf Ladenlokale sowie auf Maßnahmen mit positiven Auswirkungen für den Klimaschutz (insbesondere Entsiegelung und Begrünung).

Was sind die Förderkonditionen?

 

Bauliche  Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden

können mit bis zu 25% der förderfähigen Kosten, 

max. jedoch bis 20.000 Euro gefördert werden.

 

 Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 5.000 Euro. 

 

 

Maßnahmen zur klimarelevanten Gestaltung von Freiflächen,

 können mit bis zu 25% der förderfähigen Kosten, 

max. jedoch bis 20.000 Euro gefördert werden.

 

 Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 1.000 Euro.

 

So funktioniert es

Lesen Sie sich die Förderrichtlinie sorgfältig durch.

Bei Fragen steht Ihnen das Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt der Stadt Friedrichsdorf oder das Fördergebietsmanagement der DSK GmbH zur Verfügung: 

Ansprechpartner                                                                
Daniel Wendt (Stadt Friedrichsdorf)                      Anna Jakobi (DSK)                                            Jasmin Henkel (DSK)
+49 617 2731-1295                                                   +49 611 3411-3233                                          +49 611 3411-3125
daniel.wendt@friedrichsdorf.de                             anna.jakobi@dsk-gmbh.de                              jasmin.henkel@dsk-gmbh.de 
 

Überlegen Sie, welche Maßnahmen Sie im Einzelnen umsetzen möchten und erstellen Sie hierzu eine Projektbeschreibung.

Nehmen Sie die kostenfreie Beratung in Anspruch.

Holen Sie drei entsprechende Angebote von Fachfirmen ein. Falls Sie für Ihr Vorhaben z.B. eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder eine Baugenehmigung benötigt, holen Sie diese frühzeitig ein.

Laden Sie sich das Antragsformular herunter und füllen dieses digital oder händisch aus. Bitte achten Sie darauf, dass es separate Antragsformulare für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden und Maßnahmen zur Gestaltung von Freiflächen (Entsiegelung und Begrünung) gibt. Wählen Sie das für Ihre Maßnahme passende Antragsformular im untenstehenden Downloadbereich aus. Sofern Sie für beide Fördergegenstände eine Förderung beantragen möchten, können Sie dies ebenfalls tun.

Für die Antragstellung werden zudem verschiedene Dokumente als Anlage benötigt:

– Grunddaten zum Objekt / Lageplan
– Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug)
– Bestandsfotos
– Projektbeschreibung und Planunterlagen
– Kostenrahmen, Finanzierungsübersicht und drei Angebote für die vorgesehenen Bauleistungen
– etwaige erforderliche Genehmigungen (z.B. bau-, wasserschutz- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung)

Versand der gesammelten Unterlagen an die Stadt:

Stadt Friedrichsdorf
Daniel Wendt
Hugenottenstraße 55
61381 Friedrichsdorf 
daniel.wendt@friedrichsdorf.de

Nach Eingang der Unterlagen wird der Förderantrag zeitnah geprüft. Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen und des geschätzten Kostenrahmens erfolgt durch das Bauamt der Stadt bzw. das Fördergebietsmanagement DSK GmbH.

Eine Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Lenkungsgruppe (Bürgermeister, Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt, extern beauftragtes Kernbereichsmanagement).

Die Lenkungsgruppe entscheidet zusammen mit der LoPa (Lokale Partnerschaft) über die Bewilligung. Die Lenkungsgruppe legt dem Magistrat einmal jährlich eine Liste der geförderten Maßnahmen zur Kenntnis vor.

Bevor Sie mit der Maßnahme beginnen dürfen, müssen Sie eine Fördervereinbarung mit der Stadt abschließen.

Erst jetzt – am Stichtag der Unterzeichnung der Fördervereinbarung – dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen.

Bei der Beauftragung von Handwerksleistungen sind Sie dazu verpflichtet, das geltende Vergaberecht einzuhalten. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie mindestens drei Vergleichsangebote einholen müssen. Die Anfrage eines Angebotes ist in diesem Zusammenhang mit der Angebotseinholung gleichzusetzen.

Von Ihnen selbst übernommene Arbeitsleistungen sind ebenfalls förderfähig, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind. Dabei ist zu beachten, dass Eigenleistungen belegmäßig durch einen Stundennachweis mit Angaben zu den erbrachten Leistungen nachzuweisen sind. Gemäß der aktuellen Fassung der Landesrichtlinie (RiLiSE) beträgt der anrechenbare Stundensatz für Eigenleistungen 15,00 €.

Mindestens eine Woche vor Beendigung der Maßnahme müssen Sie die Fertigstellung ihres Bauprojekts schriftlich beim Bauamt der Stadt anzeigen.

Nach Fertigstellung des Vorhabens ist an einer gut einsehbaren Stelle der Hausfassade eine Plakette mit Hinweis auf das Förderprogramm “Lebendige Zentren” anzubringen. Diese Plakette erhalten Sie beim Bauamt der Gemeinde.

Die protokollierte Abnahme der vereinbarungsgemäßen Durchführung der baulichen Maßnahmen wird von der Stadt oder dem beauftragten Fördergebietsmanagement durchgeführt. Die Abnahme findet vor Ort statt.

Bitte erstellen Sie zum Abschluss eine Dokumentation über die Modernisierung und Instandsetzung bzw. Umgestaltung sowie eine Kostenzusammenstellung, die alle relevanten Rechnungen beinhaltet.

Machen Sie außerdem aussagekräftige Fotos vom modernisierten Gebäude bzw. den umgestalteten Freiflächen.

Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der bewilligten Förderung. Zur Berechnung wird der Verwendungsnachweis mit der Kostenzusammenstellung herangezogen.

Den Zuschuss erhalten Sie nach erfolgreicher Fertigstellung der Baumaßnahme und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Sie sind dazu verpflichtet, die mit der Objektförderung verbundenen Unterlagen und Rechnungen noch für weitere zehn Jahre nach Abschluss der Maßnahme aufzubewahren.

Download-Bereich

Magistrat der Stadt Friedrichsdorf
Stadtplanung-, Umwelt- und Hochbauamt
Ansprechpartner

Daniel Wendt
Telefon: +49 6172 731-1295
E-Mail: daniel.wendt@friedrichsdorf.de

Deutsche Stadt und Grundstücks-
entwicklungsgesellschaft mbH

Ansprechpartner

Andreas Graf
Telefon: +49 611 3411-3151
E-Mail: andreas.graf@dsk-gmbh.de

Sebastian Nawroth
Telefon: +49 611 3411-3139
E-Mail: sebastian.nawroth@dsk-gmbh.de