Modernisieren Sie Ihr Gebäude
oder gestalten Sie ihre Freifläche klimafreundlich
und erhalten Sie bis zu 25% Zuschuss!
Das Anreizprogramm Friedrichsdorf bietet Hauseigentümern:innen im Geltungsbereich des Förderprogramms „Lebendige Zentren„ die Möglichkeit, Fördermittel für bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Flächenentsiegelungen und Begrünungen zu erhalten.
Grundgedanke und Ziel des Programms ist es, das Ortsbild sichtbar zu verbessern sowie einen Beitrag zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität zu leisten. Durch Modernisierung im Gebäudebestand (Fassadensanierung), aber auch durch klimagerechte Verbesserung in den Freiflächen bleibt der Wert von Immobilien langfristig erhalten. Zudem wirken sich diese Maßnahmen auch positiv auf die umgebende Nachbarschaft aus.
Neben den hier erläuterten Informationen sind die Einzelheiten der Anreizförderung durch die Förderrichtlinie zum Friedrichsdörfer:innen Anreizprogramm geregelt.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigten (Erbpachtvertrag mind. 66 Jahre) einer sich im Geltungsbereich befindlichen Liegenschaft.
Gefördert werden (bauliche) Projekte, die innerhalb des festgelegten Geltungsbereich des Anreizprogramms liegen. Der Geltungsbereich entspricht dabei in weiten Teilen dem Fördergebiet „Lebendige Zentren Friedrichsdorf“.